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Verhalten in Seenot für Wassersportler

Aus: "Sicherheit im See- und Küstenbereich. Sorgfaltsregeln für Wassersportler". Herausg. vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Deutschen Wetterdienst, der DGzRS, dem Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband. 108 Seiten. Die Broschüre "Sicherheit im See- und Küstenbereich" ist kostenlos zu beziehen über : 

BSH
Öffentlichkeitsarbeit
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20305 Hamburg 
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Maßnahmen

 

an Bord   beim Verlassen des Fahrzeuges   in der Rettungsinsel   im Wasser   bei der Hilfeleistung durch Luftfahrzeuge

Maßnahmen an Bord: 

Ruhe bewahren! Nicht überstürzt oder unüberlegt handeln! So lange wie möglich an Bord bleiben! Denn ist die Besatzung gezwungen, das Fahrzeug zu verlassen, drohen ihr Unterkühlung, Ertrinken, Verdursten, Seekrankheit und Erschöpfung.

Nicht rauchen! Eventuell auslaufender Brennstoff kann sich leicht entzünden. Kein Alkohol! Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit, fördert die Unterkühlungsgefahr, entzieht dem Körper Wasser und erhöht den Durst. Mit den vorgeschriebenen Notzeichen auf die Notlage und die Notwendigkeit der Hilfe hinweisen! Steht eine Funkanlage zur Verfügung und konnte nach Auslösung des Alarms Kontakt mit Seenotkreuzern, SAR-Luftfahrzeugen oder anderen Schiffen aufgenommen werden, sollte diesen Fahrzeugen so genau wie möglich übermittelt werden:

  • Die Art der benötigten Hilfe

  • Zustand des Fahrzeugs und der Besatzung

  • Kurs und Geschwindigkeit zu einem evtl. vereinbarten Treffpunkt

  • Wetter in dem betreffenden Seegebiet

  • Einzelheiten, die das Erkennen des Fahrzeugs erleichtern, insbesondere welche Mittel hierfür verwendet werden, z. B. Flaggen, Rauchsignale, Scheinwerfer, Signalspiegel.

Kann das Verlassen des Fahrzeugs nicht mehr länger hinausgeschoben werden, so ist vor dem Vonbordgehen reichlich wärmende Kleidung anzuziehen, um der Unterkühlung vorzubeugen. Besonders geschützt werden müssen Kopf und Nacken, weil hier die wärmeabgebenden Blutgefäße dicht unter der Haut verlaufen. Eng anliegende Kleidungsstücke, die zusätzlich an Händen und Füßen zugebunden werden, sind zu bevorzugen und Hände und Füße möglichst durch Handschuhe und Schuhe zusätzlich zu schützen. Die Tragfähigkeit der Rettungswesten wird durch zusätzliche Kleidung nicht beeinträchtigt, vielmehr erhöht die in der Kleidung befindliche Luft den Auftrieb. Schuhzeug, das die Tragschläuche oder den Boden von Rettungsflößen oder Schlauchbooten beschädigen kann, sollte nicht getragen werden. Nach Möglichkeit sollte vor dem Verlassen des Fahrzeugs noch reichlich warme gesüßte Flüssigkeit getrunken werden, um eine Flüssigkeitsreserve zu besitzen.

Wenn es die Zeit gestattet, sollten - soweit erforderlich und möglich folgende Gegenstände in das Überlebensfahrzeug (Boot oder Rettungsfloß) gegeben werden, um die Überlebenschancen zu erhöhen: Decken und/oder Kälteschutzsäcke und wärmende Kleidungsstücke, Getränke und Lebensmittel. Zusatzausrüstung wie tragbares Sprechfunkgerät, Seenotsender, Rundfunkempfänger, Taschenlampe, Taschenmesser, Tauwerk, Fernglas und Erste-Hilfe-Verbandkasten.

Da treibende Gegenstände aus der Luft gut auszumachen sind, sollten schwimmende Teile über Bord geworfen werden. Rot-weiß-farbige Gegenstände sind besonders gut zu erkennen.

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Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs

Ist ein Rettungsfahrzeug vorhanden, sollte versucht werden, mit einer Bootsleiter, Badeleiter oder Leinen direkt vom havarierten Fahrzeug trocken in dieses zu gelangen. Auf das Schutzdach eines Rettungsfloßes, das bereits teilbemannt ist, sollte nach Möglichkeit nicht gesprungen werden. Bleibt keine andere Wahl, als ins Wasser zu springen, dann mit angezogenen Knien im Schlusssprung springen und dabei die Rettungsweste mit beiden Händen festhalten! Dabei sollten die Fäuste fest unter dem Kinn liegen, um das Hochschlagen der Rettungsweste zu verhindern.

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Verhalten in der Rettungsinsel

Der Ausgangspunkt aller Suchplanungen ist immer der zuletzt gemeldete Schiffsort. Es wird daher dringend empfohlen, in der Nähe der Untergangsstelle zu bleiben und nur mit der natürlichen Abtrift zu treiben.

Die Seenotsignalmittel klar zum Gebrauch halten!

Notsignale dürfen nur auf Anordnung des Bootsführers eingesetzt werden. Mit den Signalen ist sparsam umzugehen und mit dem Einsatz zu warten, bis anzunehmen ist, dass ein gesichtetes Schiff oder Luftfahrzeug die Seenotsignale auch erkennen kann. Das ist bei dem Schiff meist dann der Fall, wenn von der Rettungsinsel die Schiffsaufbauten ganz zu sehen oder nachts die Seitenlichter deutlich auszumachen sind.

Nicht den gesamten Vorrat an Leuchtkugeln auf einmal verschießen, vielmehr in Zweiergruppen mit einer dazwischenliegenden Pause, damit ein Beobachter Sicherheit über das Notsignal erlangt! Sind Notsignale bereits abgegeben worden, obwohl die Notlage nicht mehr besteht, sollte das in jedem Fall so schnell wie möglich bekannt gegeben werden.

Wichtige Arbeiten sind sofort durchzufahren, da Gleichgültigkeit, hervorgerufen durch Seekrankheit, deren spätere Durchführung beeinflussen kann. Seewasser darf nicht getrunken werden.

Noch gefährlicher ist es, Urin zu trinken.

Vorhandene Trink- und Nahrungsmittelvorräte sind zu rationieren.

Jede Möglichkeit zum Auffangen von Regenwasser ist zur Vergrößerung des Wasservorrates wahrzunehmen.

Körperliche Anstrengungen sollten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Falls Mittel gegen Seekrankheit vorhanden sind, sollen diese sofort nach dem Besteigen der Rettungsinsel vorbeugend genommen werden. Auch sonst seefeste Personen müssen in der Rettungsinsel mit Seekrankheit rechnen, die sich sehr ungünstig auf den Gesundheitszustand auswirken kann.

Durchnässte Kleidung soll in der Rettungsinsel - wenn es die Umstände gestatten - sofort ausgezogen und getrocknet, zumindest aber ausgewrungen und wieder angezogen werden, da durchnässte Kleidung die Unterkühlung beschleunigt. Bei kühler Witterung ist der Körper nach Möglichkeit vor Wind zu schützen. Wenn vorhanden, sollten Decken, Kälteschutzsäcke oder -folien verwendet werden.

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Verhalten im Wasser:

  • Solange wie möglich an Bord bleiben! Wenn dies nicht möglich ist, am Fahrzeug oder an schwimmenden Teilen festhalten!

  • Unbedingt die Kleidung (auch Schuhe) als Schutz gegen Unterkühlung anbehalten!

  • Nicht schwimmen - es sei denn, ein Boot ist in unmittelbarer Nähe. Den Wärmeabstrom von der Körperoberfläche durch ruhige Körperlage im Wasser möglichst gering halten.

  • Mit anderen Schiffbrüchigen eng zusammenbleiben, sich möglichst in Gruppen zu dreien in Tuchfühlung im Wasser umarmen. Hierdurch wird der Wärmeabstrom der Körperoberfläche wesentlich verringert!

  • Untereinander mit einer Leine verbinden!

  • Wenn alleine im Wasser, Beine anziehen, Arme verschränken, Wirbelsäule krümmen, um die Gesamtoberfläche und damit den Wärmeabstrom zu verringern.

  • Atmungsöffnungen möglichst vor Spritzwasser schützen. In die Lunge eingedrungenes Salzwasser kann auch nach Einlieferung ins Krankenhaus noch zum Tode führen.

  • Bei Nacht oder schlechter Sicht sich mit Hilfe der Signalpfeife bemerkbar machen und um ein evtl. treibendes Rettungslicht sammeln.

  • Nicht versuchen, eine sichtbare Küste - Strandnähe ausgenommen - schwimmend zu erreichen. Distanz und erforderliche Zeit werden meistens unterschätzt. Außerdem sind Besonderheiten des Unfallgebietes, z. B. die Strömungsverhältnisse, vielfach unbekannt.

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Verhalten bei der Hilfeleistung durch Luftfahrzeuge:

Bei Annäherung eines Luftfahrzeugs müssen Schiffbrüchige weiter Ruhe und klaren Kopf bewahren; sie dürfen das havarierte Fahrzeug bzw. die Rettungsinsel nicht verlassen, auch wenn sie glauben, entdeckt worden zu sein. Im Wasser treibende Gruppen müssen zusammenbleiben. Nicht wässernde Flugzeuge werden sich darauf beschränken müssen, Rauchmarkierungsbojen und Ausrüstung abzuwerfen und die Position zu melden.

Schiffe in Seenot können durch SAR-Luftfahrzeuge mit speziellem Hilfsgerät versorgt werden, das abgeworfen werden kann. Dazu können auch Behälter mit Hilfsmitteln gehören, die mit einer schwimmfähigen Leine verbunden sind. Folgende Geräte können wahlweise abgeworfen werden:

  • Rettungsflöße

  • schwimmfähige Funkbaken und/oder Sende-Empfangsgeräte

  • Seewasserfärber, Rauchsignale

  • Fallschirmleuchtkugeln zur Beleuchtung

  • Lenzpumpen

Zum Rettungseinsatz kommende Hubschrauber setzen bei Bedarf eines ihrer Besatzungsmitglieder auf den Havaristen oder die Rettungsinsel ab oder sie seilen es ab zu dem im Wasser treibenden Schiffbrüchigen. Dieses Besatzungsmitglied ist dann behilflich beim Gebrauch der Rettungsgeräte.

Zum Abbergen von Personen bzw. Aufheißen von Personen aus dem Wasser können folgende Rettungsgeräte eingesetzt werden:

Das für das Abbergen bzw. aus dem Wasser Aufheißen von Personen am häufigsten verwendete Hilfsmittel ist die Rettungsschlinge. Sie eignet sich zum raschen Abbergen gesunder Personen, nicht jedoch von Kranken und Schwerverletzten.

Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass der Abzubergende nur festanliegende Kleidung und möglichst auch Kopfbedeckung trägt.

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Stand: 24. September 2003