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Maßnahmen
an
Bord beim
Verlassen des Fahrzeuges in
der Rettungsinsel im Wasser
bei
der Hilfeleistung durch Luftfahrzeuge |
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Maßnahmen
an Bord:
Ruhe
bewahren! Nicht überstürzt oder unüberlegt handeln! So lange wie möglich
an Bord bleiben! Denn ist die Besatzung gezwungen, das Fahrzeug zu
verlassen, drohen ihr Unterkühlung, Ertrinken, Verdursten, Seekrankheit
und Erschöpfung.
Nicht
rauchen! Eventuell auslaufender Brennstoff kann sich leicht entzünden.
Kein Alkohol! Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit, fördert die
Unterkühlungsgefahr, entzieht dem Körper Wasser und erhöht den Durst. Mit
den vorgeschriebenen Notzeichen auf die Notlage und die Notwendigkeit der
Hilfe hinweisen! Steht eine Funkanlage zur Verfügung und konnte nach
Auslösung des Alarms Kontakt mit Seenotkreuzern, SAR-Luftfahrzeugen oder
anderen Schiffen aufgenommen werden, sollte diesen Fahrzeugen so genau wie
möglich übermittelt werden: |
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Einzelheiten,
die das Erkennen des Fahrzeugs erleichtern, insbesondere welche Mittel
hierfür verwendet werden, z. B. Flaggen, Rauchsignale, Scheinwerfer,
Signalspiegel.
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Kann das Verlassen des Fahrzeugs nicht mehr länger
hinausgeschoben werden, so ist vor dem Vonbordgehen reichlich wärmende
Kleidung anzuziehen, um der Unterkühlung vorzubeugen. Besonders geschützt
werden müssen Kopf und Nacken, weil hier die wärmeabgebenden Blutgefäße
dicht unter der Haut verlaufen. Eng anliegende Kleidungsstücke, die
zusätzlich an Händen und Füßen zugebunden werden, sind zu bevorzugen und
Hände und Füße möglichst durch Handschuhe und Schuhe zusätzlich zu
schützen. Die Tragfähigkeit der Rettungswesten wird durch zusätzliche
Kleidung nicht beeinträchtigt, vielmehr erhöht die in der Kleidung
befindliche Luft den Auftrieb. Schuhzeug, das die Tragschläuche oder den
Boden von Rettungsflößen oder Schlauchbooten beschädigen kann, sollte
nicht getragen werden. Nach Möglichkeit sollte vor dem Verlassen des
Fahrzeugs noch reichlich warme gesüßte Flüssigkeit getrunken werden, um
eine Flüssigkeitsreserve zu besitzen. |
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Wenn es die Zeit gestattet, sollten - soweit erforderlich und
möglich folgende Gegenstände in das Überlebensfahrzeug (Boot oder
Rettungsfloß) gegeben werden, um die Überlebenschancen zu erhöhen: Decken
und/oder Kälteschutzsäcke und wärmende Kleidungsstücke, Getränke und
Lebensmittel. Zusatzausrüstung wie tragbares Sprechfunkgerät,
Seenotsender, Rundfunkempfänger, Taschenlampe, Taschenmesser, Tauwerk,
Fernglas und Erste-Hilfe-Verbandkasten. |
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Da treibende Gegenstände aus der Luft gut auszumachen sind,
sollten schwimmende Teile über Bord geworfen werden. Rot-weiß-farbige
Gegenstände sind besonders gut zu erkennen. |
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Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs |
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Ist ein Rettungsfahrzeug vorhanden, sollte versucht werden, mit
einer Bootsleiter, Badeleiter oder Leinen direkt vom havarierten Fahrzeug
trocken in dieses zu gelangen. Auf das Schutzdach eines Rettungsfloßes,
das bereits teilbemannt ist, sollte nach Möglichkeit nicht gesprungen
werden. Bleibt keine andere Wahl, als ins Wasser zu springen, dann mit
angezogenen Knien im Schlusssprung springen und dabei die Rettungsweste
mit beiden Händen festhalten! Dabei sollten die Fäuste fest unter dem Kinn
liegen, um das Hochschlagen der Rettungsweste zu verhindern. |
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Verhalten in der Rettungsinsel |
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Der Ausgangspunkt aller Suchplanungen ist immer der zuletzt
gemeldete Schiffsort. Es wird daher dringend empfohlen, in der Nähe der
Untergangsstelle zu bleiben und nur mit der natürlichen Abtrift zu
treiben.
Die Seenotsignalmittel klar zum Gebrauch halten!
Notsignale dürfen nur auf Anordnung des Bootsführers eingesetzt
werden. Mit den Signalen ist sparsam umzugehen und mit dem Einsatz zu
warten, bis anzunehmen ist, dass ein gesichtetes Schiff oder Luftfahrzeug
die Seenotsignale auch erkennen kann. Das ist bei dem Schiff meist dann
der Fall, wenn von der Rettungsinsel die Schiffsaufbauten ganz zu sehen
oder nachts die Seitenlichter deutlich auszumachen sind.
Nicht den gesamten Vorrat an Leuchtkugeln auf einmal
verschießen, vielmehr in Zweiergruppen mit einer dazwischenliegenden
Pause, damit ein Beobachter Sicherheit über das Notsignal erlangt! Sind
Notsignale bereits abgegeben worden, obwohl die Notlage nicht mehr
besteht, sollte das in jedem Fall so schnell wie möglich bekannt gegeben
werden.
Wichtige Arbeiten sind sofort durchzufahren, da
Gleichgültigkeit, hervorgerufen durch Seekrankheit, deren spätere
Durchführung beeinflussen kann. Seewasser darf nicht getrunken werden.
Noch gefährlicher ist es, Urin zu trinken.
Vorhandene Trink- und Nahrungsmittelvorräte sind zu
rationieren.
Jede Möglichkeit zum Auffangen von Regenwasser ist zur
Vergrößerung des Wasservorrates wahrzunehmen.
Körperliche Anstrengungen sollten auf ein Mindestmaß beschränkt
werden. Falls Mittel gegen Seekrankheit vorhanden sind, sollen diese
sofort nach dem Besteigen der Rettungsinsel vorbeugend genommen werden.
Auch sonst seefeste Personen müssen in der Rettungsinsel mit Seekrankheit
rechnen, die sich sehr ungünstig auf den Gesundheitszustand auswirken
kann.
Durchnässte Kleidung soll in der Rettungsinsel - wenn es die
Umstände gestatten - sofort ausgezogen und getrocknet, zumindest aber
ausgewrungen und wieder angezogen werden, da durchnässte Kleidung die
Unterkühlung beschleunigt. Bei kühler Witterung ist der Körper nach
Möglichkeit vor Wind zu schützen. Wenn vorhanden, sollten Decken,
Kälteschutzsäcke oder -folien verwendet werden. |
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Verhalten im Wasser: |
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Wenn
alleine im Wasser, Beine anziehen, Arme verschränken, Wirbelsäule krümmen,
um die Gesamtoberfläche und damit den Wärmeabstrom zu verringern.
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Nicht
versuchen, eine sichtbare Küste - Strandnähe ausgenommen - schwimmend zu
erreichen. Distanz und erforderliche Zeit werden meistens unterschätzt.
Außerdem sind Besonderheiten des Unfallgebietes, z. B. die
Strömungsverhältnisse, vielfach unbekannt.
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Verhalten bei der Hilfeleistung durch Luftfahrzeuge: |
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Bei
Annäherung eines Luftfahrzeugs müssen Schiffbrüchige weiter Ruhe und
klaren Kopf bewahren; sie dürfen das havarierte Fahrzeug bzw. die
Rettungsinsel nicht verlassen, auch wenn sie glauben, entdeckt worden zu
sein. Im Wasser treibende Gruppen müssen zusammenbleiben. Nicht wässernde
Flugzeuge werden sich darauf beschränken müssen, Rauchmarkierungsbojen und
Ausrüstung abzuwerfen und die Position zu melden.
Schiffe
in Seenot können durch SAR-Luftfahrzeuge mit speziellem Hilfsgerät
versorgt werden, das abgeworfen werden kann. Dazu können auch Behälter mit
Hilfsmitteln gehören, die mit einer schwimmfähigen Leine verbunden sind.
Folgende Geräte können wahlweise abgeworfen werden: |
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Zum
Rettungseinsatz kommende Hubschrauber setzen bei Bedarf eines ihrer
Besatzungsmitglieder auf den Havaristen oder die Rettungsinsel ab oder sie
seilen es ab zu dem im Wasser treibenden Schiffbrüchigen. Dieses
Besatzungsmitglied ist dann behilflich beim Gebrauch der
Rettungsgeräte.
Zum
Abbergen von Personen bzw. Aufheißen von Personen aus dem Wasser können
folgende Rettungsgeräte eingesetzt werden:
Das für
das Abbergen bzw. aus dem Wasser Aufheißen von Personen am häufigsten
verwendete Hilfsmittel ist die Rettungsschlinge. Sie eignet sich zum
raschen Abbergen gesunder Personen, nicht jedoch von Kranken und
Schwerverletzten.
Es
sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass der Abzubergende nur
festanliegende Kleidung und möglichst auch Kopfbedeckung trägt. |